Protokollarische Rangordnung in Österreich

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Die Republik Österreich pflegt folgende protokollarische Rangordnung:[1][2]

  1. Bundespräsident (Staatsoberhaupt)
  2. Kardinal (höchster Repräsentant der katholischen Kirche in Österreich) K
  3. Bundeskanzler (Regierungschef)
  4. Präsidenten des Nationalrates (Parlamentssprecher) N
  5. Kommissionspräsident der EU E
  6. Vizekanzler
  7. Ehemalige Bundespräsidenten
  8. Bundesminister (Regierungsmitglieder des Bundes)
  9. Kommissar der EU E
  10. Präsident des Bundesrates (Sprecher der zweiten Parlamentskammer)
  11. Präsidenten eines Höchstgerichtes (dzt: Oberster Gerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof)
  12. Präsident des Rechnungshofes
  13. Ehemalige Bundeskanzler
  14. Metropoliten der katholischen Kirche (Oberhäupter der Kirchenprovinzen) K
  15. Landeshauptleute (Oberhäupter und Regierungschefs der Bundesländer)
  16. Präsidenten der Landtage (Sprecher der Landesparlamente)
  17. Diözesanbischöfe (Oberhäupter einer Diözese)
  18. Landeshauptmannstellvertreter
  19. Landesräte (Regierungsmitglieder der Länder)
  20. Bürgermeister der Landeshauptstädte

Anmerkungen:
Der Miteinbezug der katholischen Würdenträger beruht auf der langen Verbindung mit dem Heiligen Stuhl, zuletzt geregelt im Konkordat 1934. K Die Ränge der Exekutiv-Vertreter der Europäischen Union begründen sich im EU-Beitritt Österreichs 1995. E Das Zeremoniell bezüglich anderer ausländischer Honoratioren regelt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966).

K 
Kardinal ist derzeit der Erzbischof von Wien; Katholische Kirche in Österreich als österreichische Institution, der päpstliche Nuntius (Botschafter) gilt als ausländischer Diplomat; Metropoliten sind die beiden Erzbischöfe Österreichs.
E 
Diese Reihenfolge weicht vom Rang-Zeremoniell der EU ab.
N 
Der Nationalratspräsident als Vertreter des Souveräns des Staates (der direkt gewählten Volksvertretung) wird in Österreich im parlamentarisch-demokratischen Verständnis traditionell als „zweithöchstes Amt im Staat“ angesehen.[3]

Bei Veranstaltungen diverser Behörden und Organisationen werden individuelle Begrüßungslisten erstellt.[4]

  • Karl Urschitz: Protokoll mit Zeremoniell und Etikette. (= Veröffentlichungen der Steiermärkischen Landesbibliothek 28). Manumedia-Verlag Schnider, Graz 2002, ISBN 978-3-902020-19-2 (S. o.A.)[5]

Einzelnachweise

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  1. Lit. Urschitz 2002; zitiert nach Die Rangordnung des Bundesprotokolls, knigge2day.at, abgerufen am 4. Juli 2019 – Angabe dort „wichtigste Positionen“.
  2. Eine ausführlichere, leicht abweichende Liste (mit Fokus Steiermark) gibt z. B.: Oesterreichische Kontrollbank: Der „Veranstaltungsknigge“ (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive): Staatssekretäre und ehemalige Landeshauptleute nach dem Landeshauptmannstellvertreter; 2. und 3. Landtagspräsident nach den Landesräten.
  3. Elisabeth Köstinger zur neuen Nationalratspräsidentin gewählt. Parlamentskorrespondenz, 2017, parlament.gv.at → Aktuell im Parlament → Schlagzeilen.
  4. Z.B.: Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband – Durchführung von Veranstaltungen: Begrüßungsliste. S. 11 (pdf, afkdo-gaenserndorf.at),
    Begrüßungsliste des NÖ Kammerradschaftsbundes (pdf, noe.oekb.net).
  5. Das Werk behandelt hauptsächlich das Protokoll des Bundeslandes Steiermark; Angabe in Olaf Jelinski: Das internationale diplomatische Protokoll im Vergleich zum Protokoll in Unternehmen. Eine Analyse des Protokolls als politische Institution. Dissertation, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, November 2014, S. 15 (pdf, via d-nb.info)